Gerichtliches sachverständigengutachten mieterhöhung
Berücksichtigt ein gerichtliches Sachverständigengutachten bei der Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete nur Wohnungen aus einer einzigen Siedlung und . Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete können mit einem Mietspiegel oder mit mindestens drei Vergleichswohnungen oder mit einem Sachverständigengutachten .
einen Mietspiegel (§§ c, d), · eine Auskunft aus einer Mietdatenbank (§ e).
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Mietspiegel im Prozess über Mieterhöhung. Mieterhöhung - Amtsgericht hatte einfachen Mietspiegel ausreichen lassen. Landgericht holt Sachverständigengutachten zur .
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Berücksichtigt ein gerichtliches Sachverständigengutachten bei der Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete nur Wohnungen aus einer einzigen.
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Das Berufungsgericht durfte ein gerichtliches Sachverständigengutachten zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete einholen.
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Das Gutachten entspricht den Anforderungen von § a Abs. 1, 2 Nr. 3 BGB. Das Erfordernis, ein Mieterhöhungsverlangen zu begründen, soll gewährleisten, dass dem Mieter die Tatsachen mitgeteilt werden, die er zur Prüfung der begehrten Mieterhöhung benötigt.
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Bild: Haufe Online Redaktion Ein Mittel, um eine Mieterhöhung zu begründen: Sachverständigengutachten Zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens mit einem Sachverständigengutachten reicht es, wenn dieses Angaben zur ortsüblichen Vergleichsmiete und die Einordnung der Wohnung enthält.
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Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete können mit einem Mietspiegel oder mit mindestens drei Vergleichswohnungen oder mit einem Sachverständigengutachten begründet werden. Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist nur „ein mit Gründen versehenes Gutachten“ erforderlich.
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Die Gerichte sind nicht auf die Begründungsmittel aus dem Mieterhöhungsverlangen beschränkt. Im Zustimmungsprozess muss das Gericht mit den Beweismitteln der ZPO feststellen, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete tatsächlich ist. Nur qualifizierten Mietspiegeln kommt dabei gemäß § d BGB eine Vermutungswirkung zu.
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Bei Begründung eines Mieterhöhungsverlangens mit einem beigefügten Sachverständigengutachten reiche es, wenn das Gutachten eine Aussage über die tatsächliche ortsübliche Vergleichsmiete treffe und die zu beurteilende Wohnung in das örtliche Preisgefüge einordne.
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Das unter Bezugnahme auf das Gutachten der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen W. erfolgte Mieterhöhungsverlangen vom Oktober entspricht den Anforderungen des § a Abs. 1, 2 Nr. 3 BGB. Mit der nach § a BGB erforderlichen Begründung des Mieterhöhungsverlangens sollen dem Mieter im Interesse einer.
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Nach dem Gesetz muss der Vermieter eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete begründen. Er kann sich hierbei entweder auf einen örtlichen . Im Falle der Beifügung eines Sachverständigengutachtens ist der Pflicht des Vermieters zur Begründung seines Mieterhöhungsverlangens grundsätzlich Genüge .